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Geltendmachung von Betroffenenrechten – Gesundheitsämter

Hier können Sie Betroffenenrechte gegenüber Ihrem Gesundheitsamt geltend machen.

Unser Service im Überblick

Wenn Sie Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte gemäß Art. 12 ff DSGVO gegenüber Ihrem Gesundheitsamt selbst oder dem Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt als unselbstständiger Geschäftsbereich angesiedelt ist, geltend machen wollen, füllen Sie bitte unser Formular aus.

Aktuell bieten nur ausgewählte Gesundheitsämter diesen Service online an. Wählen Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt, um das Online-Angebot zu sehen.