Übertragbare Erkrankungen – digitale Übermittlung an das Gesundheitsamt
Ihr Gesundheitsamt ermöglicht die sichere digitale Übermittlung von Informationen zu übertragbaren Erkrankungen.

Unsere Verwaltungsleistung im Überblick
Über unser Portal können Informationen zu übertragbaren Erkrankungen sicher und digital an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt werden. Dies umfasst sowohl Benachrichtigungen nach den §§ 34–36 IfSG als auch eine freiwillige Kontaktaufnahme. Derzeit stehen folgende Angebote zur Verfügung:
- Benachrichtigung über Sachverhalte der §§ 34-36 IfSG durch Einrichtungen: Gemeinschaftseinrichtungen können benachrichtigungspflichtige Sachverhalte nach §§ 34–36 IfSG derzeit über gesundheitsamt.bayern an das Gesundheitsamt übermitteln. Nach vollständiger Etablierung der Erstmeldungen über DEMIS erfolgt die Erstmeldung ausschließlich über dieses System. Die Möglichkeit zur Nachbenachrichtigung über gesundheitsamt.bayern bleibt bestehen.
- Freiwillige Kontaktaufnahme wegen einer übertragbaren Erkrankung: Bürgerinnen und Bürger können sich freiwillig und sicher digital an ihr Gesundheitsamt wenden, wenn sie Fragen oder Hinweise zu Infektions- oder übertragbaren Erkrankungen haben. Für Bürgerinnen und Bürger besteht grundsätzlich keine allgemeine gesetzliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz. Alle Angaben, die Sie über dieses Portal machen, sind freiwillig. Die Hinweise helfen dem Gesundheitsamt, das Infektionsgeschehen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten. Bitte machen Sie nur Angaben zu sich selbst oder zu Personen, für die sie die Sorge tragen (z. B. eigene Kinder oder andere betreute Personen).
Wählen Sie unten bitte die Antragsart aus, die zu Ihrem Anliegen passt. Sie haben Fragen? Dann hilft Ihnen Ihr Gesundheitsamt gerne weiter.
Hinweis:
Infektionsmeldungen nach § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erfolgen vollständig und regelhaft über DEMIS. Über gesundheitsamt.bayern wird hierfür kein eigener Meldeweg angeboten.
Hier gelangen Sie zum DEMIS-Meldeportal.