Amtsärztliche Begutachtung
Ihr Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Unsere Verwaltungsleistungen im Überblick
Der amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes begutachtet Einzelpersonen auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften und im Auftrag von Behörden. Auftraggeber sind zum Beispiel Gerichte, andere Behörden oder öffentlich-rechtliche Einrichtungen. In der Regel ist dafür ein schriftlicher Untersuchungsauftrag notwendig.
Aber auch Privatpersonen können eine Begutachtung in Auftrag geben – zum Beispiel bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit oder der Beantragung einer Kurmaßnahme.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u. a. in folgenden Fällen erstellt:
- bei dienstrechtlichen Fragen im Auftrag des Dienstherrn, etwa zur gesundheitlichen Eignung oder Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten
- im Rahmen der Unfallfürsorge
- für Sozialhilfegutachten
- bei schulärztlichen Untersuchungen, etwa bei krankheitsbedingten Prüfungsversäumnissen oder Attestpflicht
- bei weiteren Anlässen auf Anforderung durch Behörden oder öffentliche Stellen
Wählen Sie unten bitte die Antragsart aus, die zu Ihrem Anliegen passt. Ist Ihr Anliegen nicht dabei? Dann hilft Ihnen Ihr Gesundheitsamt gerne weiter.