Der Herausgeber ist bestrebt, die Internetseite gesundheitsamt.bayern barrierefrei zugänglich zu machen, im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102, dem Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG, Art. 14 Abs. 1) sowie der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV, §§ 9–11) in ihren jeweils gültigen Fassungen.
Zur Gewährleistung der digitalen Barrierefreiheit orientieren wir uns am aktuellen technischen Stand und erfüllen die Anforderungen der Europäischen Norm EN 301 549. Dies gilt sowohl für die öffentliche Webseite als auch für den Verwaltungsbereich des Internetauftritts. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter: www.gesundheitsamt.bayern.
Unterstützte Interaktionsmethoden- Vollständige Navigation nur mit Tastatur
- Bildschirmleseprogramme
- Zoom bis zu 200 Prozent ohne Verlust von Inhalten oder Funktionalität
Die Anwendung funktioniert mit gängigen unterstützenden Technologien. Zum Beispiel:
- NVDA und Chrome (Windows)
- VoiceOver und Safari (macOS/iOS)
Andere unterstützende Technologien, die standardmäßige Barrierefreiheits-Schnittstellen verwenden, wurden ebenfalls berücksichtigt.
Besondere KonfigurationEs sind keine speziellen Modi, Anweisungen oder benutzerdefinierten Tastenkombinationen erforderlich, um die Anwendung mit unterstützenden Technologien zu verwenden.
Bekannte EinschränkungenDerzeit sind keine bekannten Einschränkungen der Barrierefreiheit vorhanden.
BarrierefreiheitsstatusDiese Website ist vollständig barrierefrei. Alle Inhalte und Funktionen erfüllen die Anforderungen von EN 301 549, BITV 2.0 und folgen den besten Praktiken, die mit WCAG 2.2 übereinstimmen.
Drittanbieter-KomponentenEinige Links auf dieser Website leiten die Nutzerinnen und Nutzer weiter auf Anwendungen von Drittanbietern (zum Beispiel Authentifizierungsanbieter BundID, BayernID, Elster Unternehmenskonto, externe Terminbuchungssysteme sofern vom Gesundheitsamt genutzt oder externe Webseiten). Wir haben diese Anwendungen nicht auf Barrierefreiheit getestet und können nicht garantieren, dass sie vollständig barrierefrei sind. Nutzerinnen und Nutzer können bei der Verwendung dieser externen Funktionen Einschränkungen erfahren.
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 04.12.2025
Letzte Überprüfung: 04.12.2025
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontakt
Bei Fragen oder Anmerkungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und zu den von der Anwendung der Richtlinie (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) ausgenommenen Inhalten können Sie uns kontaktieren:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: 09131 6808-0
Fax: 09131 6808-2102
E-Mail: barrierefreiheit@gesundheitsamt.bayern
Vertretungsberechtigter: Prof. Dr. med. Dipl. phys. Christian Weidner, Präsident des LGL
USt-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE811335517
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de