Ihr Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Übertragbare Erkrankungen – digitale Übermittlung an das Gesundheitsamt
Ihr Gesundheitsamt ermöglicht die sichere digitale Übermittlung von Informationen zu übertragbaren Erkrankungen.
Benachrichtigung des Gesundheitsamts nach § 20 Abs. 9 Satz 2 IfSG
Einrichtungen können hier das Gesundheitsamt nach § 20 Abs. 9 Satz 2 IfSG benachrichtigen, wenn kein ausreichender Masernschutz-Nachweis vorgelegt wurde.
Aufklärung und Beratung
Die Gesundheitsämter klären die Bevölkerung in Fragen der Gesundheit in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht auf und beraten über Gesunderhaltung und Krankheitsverhütung
Schuleingangsuntersuchung
Vereinbaren Sie hier einen Termin für die Schuleingangsuntersuchung. Zusätzlich können Sie den Elternfragebogen ausfüllen.
Medizinalaufsicht
Wenn Sie Ihre medizinische oder pflegerische Tätigkeit beginnen, ändern oder beenden, können Sie dies hier mitteilen.