Allgemeine Hinweise
In dieser Datenschutzerklärung für das Portal „gesundheitsamt.bayern“ erläutern wir Ihnen nachfolgend, wie Informationen, die Ihnen oder anderen als Person individuell zugeordnet werden können (die „personenbezogenen Daten“), auf dem Portal „gesundheitsamt.bayern“ verarbeitet und genutzt werden. Die Datenschutzerklärungen zu den jeweiligen auf dem Portal „gesundheitsamt.bayern“ aufgeführten Verfahren bei Ihren Gesundheitsämtern finden Sie hier:
Datenschutzhinweise für das Fachverfahren Medizinalaufsicht (Anzeige von Tätigkeiten) der Gesundheitsämter
Wir erklären unter I. für jeden Schritt der Datenverarbeitung, die auf dem Portal „gesundheitsamt.bayern“ stattfindet, wenn Sie die Webseite aufrufen und sich informieren,
- welche Behörde jeweils datenschutzrechtlich verantwortlich ist (s. Ziffer 1),
- an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können (s. Ziffer 2),
- die einzelnen Schritte der Datenverarbeitung, insbesondere warum diese Schritte jeweils erfolgen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruhen, wie die Schritte jeweils funktionieren und wie die personenbezogenen Daten jeweils konkret verarbeitet werden (s. Ziffer 3) und
- welche Rechte Ihnen und anderen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zustehen (s. Ziffer 4).
Wir erklären unter II. die Datenverarbeitung, die stattfindet, wenn Sie eines der Verfahren der Gesundheitsämter auswählen und dieses über das Portal „gesundheitsamt.bayern“ bei Ihrem Landratsamt oder jeweiligen Gesundheitsamt anstoßen,
- welche Behörde jeweils datenschutzrechtlich verantwortlich ist (s. Ziffer 1),
- an wen Sie sich bei Fragen zum Datenschutz wenden können (s. Ziffer 2),
- die einzelnen Schritte der Datenverarbeitung, insbesondere warum diese Schritte jeweils erfolgen, auf welcher rechtlichen Grundlage sie beruhen, wie die Schritte jeweils funktionieren und wie die personenbezogenen Daten jeweils konkret verarbeitet werden (s. Ziffer 3) und
- welche Rechte Ihnen und anderen Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, zustehen (s. Ziffer 4).
I. Das Portal „gesundheitsamt.bayern“
1. Verantwortliche Behörde
Verantwortlich ist nach dem Datenschutzrecht jeweils diejenige Behörde oder sonstige Stelle, die eine Entscheidung darüber trifft, ob und welche personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke verarbeitet werden sollen, und wie dies geschehen soll.
1.1. Antrags-/FachverfahrenIm Rahmen der Antrags-/Fachverfahren ist dies entweder das jeweilige Gesundheitsamt selbst oder das Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt ein unselbständiger Geschäftsbereich ist (siehe II.)
1.2. Betrieb des Portals „gesundheitsamt.bayern“Für den Betrieb der Webseite „gesundheitsamt.bayern“ und das Informationsangebot, d.h. sämtliche Datenverarbeitungsschritte, die unter Ziffer 3.2 beschrieben sind, ist folgende Behörde datenschutzrechtlich verantwortlich:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: 09131 6808-0
Fax: 09131 6808-2102
E-Mail: poststelle@lgl.bayern.de
2. Datenschutzbeauftragte oder Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde
Behörden haben in der Regel eine Datenschutzbeauftragte, einen Datenschutzbeauftragten oder eine ähnliche Funktion, die sich spezifisch mit den Belangen des Datenschutzes befasst. Anfragen zum Datenschutz von Ihnen oder anderen Personen, deren personenbezogene Daten durch die Behörde verarbeitet werden, können an die nachfolgend genannten Kontaktdaten gerichtet werden.
Daneben wird jede Behörde in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten von einer unabhängigen Aufsichtsbehörde überwacht. Beschwerden über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde können auch an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde gerichtet werden.
Angaben zur Datenschutzbeauftragten oder zum Datenschutzbeauftragten sowie der AufsichtsbehördeKontaktdaten des oder der Datenschutzbeauftragten des LGL:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
E-Mail: datenschutz@lgl.bayern.de
Zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich in Bayern ist:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prof. Dr. Thomas Petri
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/
3. Wie Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden
In dieser Ziffer 3 erläutern wir die einzelnen Verarbeitungsschritte, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
3.1 Technischer Betrieb des Portals „gesundheitsamt.bayern“Der technische Betrieb des Portals „gesundheitsamt.bayern“ erfolgt durch das IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern.
Bayerisches Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de
Mitwirkende Firmen für den Betrieb des Portals sind:
Accenture GmbH
Campus Kronberg1
61476 Kronberg
Wessen personenbezogene Daten werden verarbeitet? (Kategorien von betroffenen Personen)
Jede Besucherin und jeder Besucher des Portals unter www.gesundheitsamt.bayern.
3.2.1 Welche Kategorien von personenbezogenen Daten werden verarbeitet?- IP-Adresse des zugreifenden Endgerätes oder Anschlusses
- Technisches eindeutiges Identifizierungskennzeichen zur Wiedererkennung der Benutzerin oder des Benutzers über die gesamte Website
- In der Suche ausgewählte Postleitzahl
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- Name des aufgerufenen Internetdienstes, der aufgerufenen Ressource und der verwendeten Aktion
- Abfrage, die der Client gestellt hat
- Übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war
- Clientinformationen (u.a. Browser, Betriebssystem)
- Daten, welche von Ihnen selbst im Falle eines Antrags übermittelt werden
- Bei Nutzung eines Nutzerkontos sogenannte Metadaten, die Informationen über beispielsweise den Zeitpunkt und den Adressaten einer Antragstellung enthalten
Gewährleistung des fehlerfreien Betriebs der Webseite des Portals „gesundheitsamt.bayern“ einschließlich der Fehlersuche und -behebung, und Bereitstellung der bestimmungsgemäßen Funktionalität der Webseite sowie Abwehr und Analyse von Angriffen.
3.2.3 Was geschieht mit den personenbezogenen Daten?Die Speicherung und Verarbeitung erfolgen einerseits in Server-Log-Dateien und andererseits mit folgenden Cookies:
- Sitzungscookie (technisch notwendige Cookies): Dient der Zuordnung von Aktivitäten auf der Plattform (z.B. Seitenwechseln) zu einer Sitzung, via der Speicherung einer Sitzungskennung.
- Funktionscookie (technisch notwendige Cookies): Dient der temporären Speicherung von Aktivitäten auf der Plattform im Rahmen einer aktiven Sitzung. Diese Cookies verhindern, dass nach Auswahl einer Sprache oder Auswahl einer Behörde und nach Seitenwechsel, die Sprache oder die Behörde erneut gewechselt werden muss.
- Analysecookies: Diese Cookies helfen das Portal zu optimieren. Mit diesen Cookies können wir beispielsweise erkennen, wie das Portal genutzt wird, welche Unterseiten oft besucht werden und ob Nutzer wiederkehren.
Bei der Nutzung unserer Webseite werden Cookies und in ihrer Funktion vergleichbare Technologien (im Folgenden einheitlich „Cookies“ genannt) verwendet. Cookies sind kleine Textdateien, die durch uns oder durch eine andere Stelle auf Ihrem Endgerät gespeichert werden und durch welche der jeweils das Cookie setzenden Stelle bestimmte Informationen zufließen. Durch die Verwendung der Cookies ist es nicht möglich, Programme auszuführen oder Viren auf Ihr Endgerät zu übertragen.
Das Setzen von Cookies und die Auswertung dieser erfolgt nur, wenn diese technisch notwendig sind oder Sie Ihre Einwilligung dazu gegeben haben (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)).
Nähere Informationen zu Umfang und Zweck der Datenverarbeitung, der jeweiligen Rechtsgrundlage, der konkreten Speicherdauer sowie den Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeiten hinsichtlich der eingesetzten Cookies finden Sie unter Cookie-Einstellungen im Footer dieser Webseite.
3.2.3.2 Was ist die Rechtsgrundlage?Soweit Daten aus dem Endgerät der Nutzerin oder des Nutzers abgerufen oder auf dem Endgerät gespeichert werden, geschieht dies auf der Rechtsgrundlage des § 25 Abs. 2 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), da der Abruf und die Speicherung erforderlich sind für die Bereitstellung und die bestimmungsgemäßen Funktionen des Portals „gesundheitsamt.bayern“.
Die Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DSGVO i.V.m. § 1 Abs. 1 OZG und Art. 6 Abs. 3 i.V.m Art. 4 BayDSG, da die Verarbeitung erforderlich ist für Bereitstellung und die bestimmungsgemäßen Funktionen der Webseite des Portals „gesundheitsamt.bayern“.
3.2.4 Besteht eine Pflicht zur Angabe dieser personenbezogenen Daten, und welche Folgen können entstehen, wenn die Daten nicht angegeben werden?Nein, eine Pflicht zur Ermöglichung der Speicherung der Cookies besteht nicht, allerdings kann die Funktionalität des Portals „gesundheitsamt.bayern“ eingeschränkt sein, wenn die Speicherung von Cookies im Browser eingeschränkt oder deaktiviert wird.
3.2.5 Wie lange werden die personenbezogenen Daten gespeichert?Die Server-Log-Dateien werden nach 30 Tagen gelöscht. Sind IP- Adressen enthalten so werden diese nach 7 Tagen anonymisiert. Der Sitzungscookie wird nach Beendigung der Session, also des Webseitenbesuchs, gelöscht.
Die Daten, die einen von Ihnen gestellten Antrag über das Portal betreffen, werden an das Landratsamt oder jeweilige Gesundheitsamt übermittelt und nach 28 Tagen gelöscht. Metadaten werden gelöscht, sobald das Nutzerkonto gelöscht wurde oder nach zwei Jahren der Inaktivität.
4. Rechte als Betroffene oder Betroffener
Jede Person, deren personenbezogene Daten von einer Behörde verarbeitet werden, kann als Betroffene oder Betroffener gegenüber der jeweils verantwortlichen Behörde (s. Ziffer 1) die nachfolgend benannten Rechte geltend machen. Möchten Sie Ihre nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechte gegenüber Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) geltend machen, nutzen Sie entweder das Kontaktformular nach erfolgtem Login im Portal-Account oder wenden Sie sich per E-Mail oder per Post an nachstehende Adresse:
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
E-Mail: datenschutz@lgl.bayern.de
Möchten Sie Ihre nachfolgend benannten Betroffenenrechte gegenüber einem Landratsamt oder Gesundheitsamt als Verantwortlicher geltend machen, nutzen Sie entweder das Kontaktformular aus dem jeweiligen Fachverfahren nach erfolgtem Login in Ihrem Portal-Account. Oder wenden Sie sich per E-Mail oder per Post an das zuständige Landratsamt oder jeweilige Gesundheitsamt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Datenschutzerklärung unter II.
4.1 Recht auf Auskunft und KopieBetroffene können von der Behörde gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft darüber verlangen, ob diese sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, können Betroffene die in Art. 15 DSGVO genannten Informationen über die Datenverarbeitung verlangen. Auf Wunsch der Betroffenen stellt die verantwortliche Behörde eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)).
4.2 Recht auf BerichtigungBetroffene können von der Behörde gemäß Art. 16 DSGVO verlangen, dass diese sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten berichtigt oder ggf. unvollständige personenbezogene Daten ergänzt.
4.3 Recht auf LöschungBetroffene können von der Behörde gemäß Art. 17 DSGVO verlangen, dass diese sie betreffende personenbezogene Daten löscht, sofern die in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen.
4.4 Recht auf DatenübertragbarkeitBetroffene können von der Behörde gemäß Art. 20 DSGVO verlangen, dass sie die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Dies gilt jeweils nur, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder die Verarbeitung mittels automatisierter Verfahren erfolgt.
4.5 Recht auf Einschränkung der VerarbeitungBetroffene können von der Behörde gemäß Art. 18 DSGVO verlangen, dass die Verarbeitung von sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, sofern die in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen.
4.6 Recht zum Widerspruch gegen die VerarbeitungBetroffene können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bei der Behörde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einlegen, sofern die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DSGVO erfolgt.
Die Behörde verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn sie kann darlegen und ggf. nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Fortführung der Verarbeitung dieser Daten gemäß Art. 21 DSGVO vorliegen.
4.7 Recht zum Widerruf einer erteilten EinwilligungBetroffene können jederzeit eine Einwilligung, die sie gegenüber der Behörde für die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten erteilt haben, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt nur für die Zukunft; die bereits erfolgte Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund der Einwilligung wird von dem Widerruf nicht berührt.
Sofern die Einwilligung nur für einen einzelnen Verarbeitungsschritt erteilt wird, dieser Verarbeitungsschritt nach Erteilung der Einwilligung unmittelbar ausgeführt und vollendet wird, und nachfolgende Verarbeitungsschritte nicht auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgen, kann ggf. ein etwaiger Widerruf keine Wirkung mehr entfalten.
4.8 Recht zur Beschwerde bei der DatenschutzaufsichtsbehördeBetroffene können jederzeit gemäß Art. 77 DSGVO eine Beschwerde über die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten durch die Behörde einreichen.
Eine solche Beschwerde ist für die Behörde benannte zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich in Bayern ist:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Prof. Dr. Thomas Petri
Postfach 22 12 19
80502 München
oder:
Wagmüllerstr. 18
80538 München
Telefon: 089/21 26 72-0
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
II. Antragsverfahren bei den Gesundheitsämtern
Datenschutzhinweise für die amts- und personalärztliche Begutachtung
1. Verantwortlicher der Datenverarbeitung
Im Rahmen der Antrags-/Fachverfahren ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung entweder das jeweilige Gesundheitsamt selbst oder das Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt ein unselbständiger Geschäftsbereich ist.
Weitere Informationen sind über das ausgewählte Gesundheitsamt – in der Regel über die Webseite des Landratsamtes oder des jeweiligen Gesundheitsamtes – abrufbar.
2. Zwecke der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von gesetzlich vorgeschriebenen amts- und personalärztlichen Begutachtungen und damit zusammenhängende Untersuchungen.
3. Kategorien der personenbezogenen Daten
Für die zu den unter 2. genannten Zwecke werden Ihre Stammdaten, Kontaktdaten, Gesundheitsdaten, wie insbesondere Informationen über Krankheitsvorgeschichte, Sehhilfen, Infektionskrankheiten, Impfstatus, gesundheitliche Eignung, Suchtkrankheiten, Rauch- und Trinkgewohnheiten, Behinderung, Pflegegrad, Dienstunfälle, Behandlungen, Kur und Rehabilitation, Prüfungsfähigkeit und Medikamenteneinnahme verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung beruht ist davon abhängig aus welchem Anlass die amts- und personalärztliche Begutachtung durchgeführt wird. Ihre Daten werden – je nach Anlass – insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
Dienstfähigkeit von Beamtinnen und Beamten:
- Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Dienstunfallfolgen bei Beamtinnen und Beamten:
- Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Fragestellungen für Beihilfeberechtigte:
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Gesundheitliche Eignung für die Verbeamtung:
- Bayerisches Beamtengesetz (BayBG) i.V.m. beamtenrechtlichen Einstellungsanforderungen Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen:
- Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV)
- Für gesetzlich Versicherte: SGB V, SGB IX
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz:
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Krankheitsbedingte Prüfungsverhinderung (Schülerinnen und Schüler):
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- Schul-/Prüfungsordnungen
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Nachteilsausgleich:
- Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)
- SGB IX
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten können – je nach Einzelfall - weitergegeben werden an den Auftraggeber der amtsärztlichen Untersuchung. Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch an behandelnde Ärzte, Therapeuten und medizinische Einrichtungen zur Anforderung von Befunden weitergegeben. Ebenso können beauftragte Labore bei Blut- und Urinuntersuchungen im Rahmen der Untersuchung Empfänger Ihrer Daten sein.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden für 28 Tage nach Übermittlung der Informationen gespeichert. Daten aus Begutachtungen werden im Rahmen der Aktenführung, die nicht Teil dieser Verarbeitung ist für 10 Jahre nach der Erhebung, gemäß EAPI AplZ 5004 und Art. 13 BayArchivG gespeichert.
7. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Jedes Landratsamt oder Gesundheitsamt hat in der Regel einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten können über das Landratsamt oder Gesundheitsamt – in der Regel über die Webseite – eingesehen werden.
Datenschutzhinweise für die Medizinalaufsicht (Anzeige von Tätigkeiten)
1. Verantwortlicher der Datenverarbeitung
Im Rahmen der Antrags-/Fachverfahren ist Verantwortlicher für die Datenverarbeitung entweder das jeweilige Gesundheitsamt selbst oder das Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt ein unselbständiger Geschäftsbereich ist.
Weitere Informationen sind über das ausgewählte Gesundheitsamt – in der Regel über die Webseite des Landratsamtes oder des jeweiligen Gesundheitsamtes – abrufbar.
2. Zwecke der Verarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfassung der meldepflichtigen Tätigkeiten im Gesundheitswesen, wie Pflegeberufe oder Heilkunde, welche gegen Entgelt erbracht werden und bei den Gesundheitsbehörden gemeldet werden müssen.
3. Kategorien der personenbezogenen Daten
Für die zu den unter 2. genannten Zwecke werden Ihre Stammdaten, Kontaktdaten, Adressdaten der Niederlassung, Dokumente, wie Heilberufsausweis-Nr., Berechtigungsnachweis, Erlaubnisurkunde, Haftpflichtversicherung, Gesundheitsdaten, wie Informationen über Masernschutz, Informationen über Tätigkeiten und Berufsausbildungen verarbeitet.
4. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Auf welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung beruht ist davon abhängig welche Tätigkeit Sie ausüben. Ihre Daten werden – je nach Tätigkeit – der jeweiligen gesetzlichen Norm der Erfüllung der Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt, die Ihnen im Rahmen des jeweiligen Verwaltungsverfahrens genannt werden, insbesondere auf folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:.
Änderungsmitteilung selbstständige und freiberufliche Heilberufe, Anmeldung Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker:
- Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- 1. Durchführungsverordnung (1. DVO-HeilprG)IfSG
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Anmeldung selbstständige Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe:
- Landes-Heilberufsgesetze/Kammergesetze, Approbationsordnungen (ÄAppO, ZApprO, AAppO, PsychThApprO, TAppV)
- IfSG, ggfs. Medizinprodukterecht, Arzneimittelrecht
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
Abmeldung von Pflegekräften in Einrichtungen ohne Versorgungsantrag, Änderungsmitteilung ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Tagesstätte ohne Versorgungsvertrag, Anmeldung ambulanter und/oder Intensivpflegedienst bei Neugründung, Zuzug ohne Versorgungsvertrag, Anmeldung Geschäftsführung ambulanter, Intensivpflegedienst Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag, Anmeldung Geschäftsführung Tagespflegeeinrichtungen ohne Versorgungsvertrag:
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)
- IfSG
- Gesundheitsdienstgesetz (GDG)
- Ggf. Baurecht
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Sollten konkrete Anhaltspunkte für Verstöße gegen Berufspflichten oder Vorschriften des öffentlichen Gesundheitsrechts vorliegen werden Ihre Daten gegebenenfalls an die zuständige berufsständische Stelle, die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns oder andere in diesem Zusammenhang zuständige öffentliche Stellen weitergegeben.
6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden für 28 Tage nach Übermittlung der Informationen gespeichert. Die Daten werden im Rahmen der Aktenführung, die nicht Teil dieser Verarbeitung ist für 10 Jahre nach der Erhebung, gemäß EAPI AplZ 5004 und Art. 13 BayArchivG gespeichert.
7. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Jedes Landratsamt oder Gesundheitsamt hat in der Regel einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten können über das Landratsamt oder Gesundheitsamt – in der Regel über die Webseite – eingesehen werden.
III. Betroffenenrechte bei Fachverfahren der Gesundheitsämter
1. Rechte als Betroffene oder Betroffener
Jede Person, deren personenbezogene Daten von einer Behörde verarbeitet werden, kann als Betroffene oder Betroffener gegenüber der jeweils verantwortlichen Behörde die nachfolgend benannten Rechte geltend machen. Möchten Sie Ihre nachfolgend benannten Betroffenenrechte gegenüber einem Landratsamt oder Gesundheitsamt geltend machen, nutzen Sie entweder das Kontaktformular nach erfolgtem Login in Ihrem Portal-Account und nach Auswahl des gewünschten Gesundheitsamtes. Oder wenden Sie sich per E-Mail oder per Post an das zuständige Landratsamt oder jeweilige Gesundheitsamt.
2. Recht auf Auskunft und Kopie
Betroffene können von der Behörde gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft darüber verlangen, ob diese sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Ist dies der Fall, können Betroffene die in Art. 15 DSGVO genannten Informationen über die Datenverarbeitung verlangen. Auf Wunsch der Betroffenen stellt die verantwortliche Behörde eine Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieses Auskunftsrecht in bestimmten Fällen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann (vgl. insbesondere Art. 10 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG)).
3. Recht auf Berichtigung
Betroffene können von der Behörde gemäß Art. 16 DSGVO verlangen, dass diese sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten berichtigt oder ggf. unvollständige personenbezogene Daten ergänzt.
4. Recht auf Löschung
Betroffene können von der Behörde gemäß Art. 17 DSGVO verlangen, dass diese sie betreffende personenbezogene Daten löscht, sofern die in Art. 17 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit
Betroffene können von der Behörde gemäß Art. 20 DSGVO verlangen, dass sie die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten. Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln. Dies gilt jeweils nur, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht oder die Verarbeitung mittels automatisierter Verfahren erfolgt.
6. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Betroffene können von der Behörde gemäß Art. 18 DSGVO verlangen, dass die Verarbeitung von sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt wird, sofern die in Art. 18 DSGVO genannten Voraussetzungen vorliegen.
7. Recht zum Widerspruch gegen die Verarbeitung
Betroffene können aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, bei der Behörde gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten einlegen, sofern die Verarbeitung auf der Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. e) DSGVO erfolgt.
Die Behörde verarbeitet dann die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn sie kann darlegen und ggf. nachweisen, dass die Voraussetzungen für eine Fortführung der Verarbeitung dieser Daten gemäß Art. 21 DSGVO vorliegen.
8. Recht zum Widerruf einer erteilten Einwilligung
Betroffene können jederzeit eine Einwilligung, die sie gegenüber der Behörde für die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten erteilt haben, gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO widerrufen. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt nur für die Zukunft; die bereits erfolgte Verarbeitung der personenbezogenen Daten aufgrund der Einwilligung wird von dem Widerruf nicht berührt.
Sofern die Einwilligung nur für einen einzelnen Verarbeitungsschritt erteilt wird, dieser Verarbeitungsschritt nach Erteilung der Einwilligung unmittelbar ausgeführt und vollendet wird, und nachfolgende Verarbeitungsschritte nicht auf der Grundlage einer Einwilligung erfolgen, kann ggf. ein etwaiger Widerruf keine Wirkung mehr entfalten.
9. Recht zur Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde
Betroffene können jederzeit gemäß Art. 77 DSGVO eine Beschwerde über die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten durch die Behörde einreichen.
Eine solche Beschwerde ist für die Behörde benannte zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen.
Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für den öffentlichen Bereich in Bayern ist:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0
Telefax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/