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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Freiwillige Kontaktaufnahme wegen einer übertragbaren Erkrankung

Bürgerinnen und Bürger können bei Hinweisen zu übertragbaren Erkrankungen freiwillig Kontakt zu ihrem Gesundheitsamt aufnehmen.

Informationen übermitteln

Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit BundID oder BayernID angemeldet sind.

Über dieses Formular können Sie als Bürgerin oder Bürger freiwillige Hinweise zu übertragbaren Erkrankungen geben. Sie helfen damit Ihrem Gesundheitsamt, Infektionsgeschehen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Bitte machen Sie nur Angaben zu sich selbst oder zu Personen, für die sie die Sorge tragen (z. B. eigene Kinder oder andere betreute Personen). Geben Sie außerdem wenn möglich Details zur Erkrankung oder zum Verdacht an sowie zum Zeitpunkt und Ort des Auftretens.

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.

Hinweise:
Eine gesetzliche Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz besteht grundsätzlich nur für die in § 8 Absatz 1 IfSG genannten Personengruppen. Für diese Personen gelten die dort festgelegten Meldepflichten.Die Nutzung dieses Formulars erfolgt grundsätzlich freiwillig. Unabhängig davon können Bürgerinnen und Bürger im Einzelfall verpflichtet sein, dem Gesundheitsamt Auskünfte zu erteilen oder Untersuchungen zu dulden, wenn dies auf Grundlage der §§ 16 oder 25 IfSG angeordnet wird.

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