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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Benachrichtigung über Sachverhalte nach §§ 35-36 IfSG durch Einrichtungen

Einrichtungen können hier benachrichtigungspflichtige Sachverhalte nach §§ 35-36 IfSG an das zuständige Gesundheitsamt übermitteln.

Benachrichtigung senden

Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.

Über dieses Formular benachrichtigen Einrichtungen das Gesundheitsamt über Verdachts- oder Erkrankungsfälle in ihren Einrichtungen. Sie müssen nur die nach § 35-36 IfSG erforderlichen krankheits- und personenbezogenen Angaben machen. Weitere Angaben kann das Gesundheitsamt im Rahmen von §16 oder § 25 erfragen.

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.


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