Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Über dieses Formular benachrichtigen Einrichtungen das Gesundheitsamt über Verdachts- oder Erkrankungsfälle in ihren Einrichtungen. Sie müssen nur die nach § 33-36 IfSG erforderlichen krankheits- und personenbezogenen Angaben machen. Weitere Angaben kann das Gesundheitsamt im Rahmen von §16 oder § 25 erfragen.
Eine Benachrichtigungspflicht besteht nicht, wenn der Leitung der Einrichtung ein Nachweis darüber vorliegt, dass die Meldung des Sachverhalts nach § 6 bereits erfolgt ist. (§ 34 Absatz 6 IfSG).
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.