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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Anmeldung von Pflegekräften in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag

Melden Sie hier Pflegekräfte in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag gemäß Art. 16 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) an.

Antrag starten

Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.

Bevor Sie Ihre Tagespflegeeinrichtung ohne Versorgungsvertrag in Betrieb nehmen, müssen Sie dem zuständigen Gesundheitsamt alle Mitarbeitenden melden, die pflegerische oder betreuende Tätigkeiten übernehmen. Zudem sind Sie verpflichtet, eine „leitende Pflegefachperson“ zu benennen. Diese übernimmt die fachliche Anleitung und die organisatorische Verantwortung innerhalb des Teams.

Bitte geben sie dabei an:
  • Name und Anschrift der zu meldenden Person
  • Funktion bzw. Tätigkeit in der Einrichtung
  • genaue Berufsqualifikation, zum Beispiel Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Pflegehilfe
  • Datum des Ausscheidens oder der Funktionsänderung
Für jede gemeldete Person sind außerdem diese Nachweise erforderlich:
  • Erlaubnisurkunde oder Berufsabschlusszeugnis (beispielsweise Examensurkunde)
  • ggf. Fortbildungszertifikate, wenn bestimmte Zusatzqualifikationen wie Schmerzmanagement, Demenzbetreuung o. ä. verlangt werden
  • Nachweis der gesundheitlichen Eignung (beispielsweise Bescheinigung über arbeitsmedizinische Vorsorge)

Das gemeldete Personal darf erst dann in der Einrichtung tätig werden, wenn alle Unterlagen vollständig eingegangen und durch das Gesundheitsamt geprüft sind. So wird sichergestellt, dass die fachliche Kompetenz Ihres Teams den gesetzlichen Vorgaben entspricht und Pflegebedürftige qualifiziert versorgt werden.

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.

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