Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular absenden, wenn Sie mit BundID, BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Die Anmeldung selbstständiger Tätigkeit gesetzlich geregelter Heilberufe nach Art. 10 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung für Personen, die sich in einem Heilberuf selbstständig niederlassen möchten, zum Beispiel Hebammen und Podologinnen.
Durch die Anmeldung wird der Behörde signalisiert, dass die betreffende Person ihre freiberufliche oder selbstständige Tätigkeit aufnimmt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die beruflichen Qualifikationen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und die notwendige Aufsicht durch die zuständigen Behörden gewährleistet ist.
Bitte geben sie dabei an:
- Name und Anschrift der betreffenden Person
- Berufliche Qualifikationen und Zulassungen
- Ort der Berufsausübung (Praxissitz/Niederlassung)
Die Anmeldung muss vor Beginn der Tätigkeit erfolgen und stellt sicher, dass alle beruflichen und rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.