Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular absenden, wenn Sie mit BundID, BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Wenn Sie eine neue Tagespflegeeinrichtung ohne Versorgungsvertrag gründen oder die Geschäftsführung übernehmen, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen. Die Geschäftsführung ist für den organisatorischen und fachlichen Betrieb der Einrichtung verantwortlich – unabhängig davon, ob sie selbst pflegerisch tätig ist.
Bitte geben Sie dabei an:
- Name und Anschrift der geschäftsführenden Person
- Name und Anschrift der Tagespflegeeinrichtung
- Datum der Übernahme oder Neugründung
Falls die Geschäftsführung in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag selbst pflegerische Tätigkeiten übernimmt, die nach § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) ausschließlich Pflegefachpersonen vorbehalten sind, ist zusätzlich eine Anzeige dieser Tätigkeit mit den entsprechenden Nachweisen erforderlich.
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.