Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular absenden, wenn Sie mit BundID, BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Wenn Sie einen ambulanten oder Intensivpflegedienst gründen oder die Geschäftsführung in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag übernehmen, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für den fachlichen und organisatorischen Betrieb des Pflegedienstes – unabhängig davon, ob sie selbst pflegerische Leistungen erbringt.
Bitte geben Sie dabei an:
- Name und Anschrift der geschäftsführenden Person
- Name und Anschrift des Pflegedienstes
- Datum der Übernahme oder Neugründung
Üben Sie als Geschäftsführung zusätzlich pflegerische Tätigkeiten in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag aus, die nach § 4 Pflegeberufegesetz (PflBG) nur von Pflegefachpersonen durchgeführt werden dürfen, muss auch diese Tätigkeit beim Gesundheitsamt angezeigt werden – inklusive aller notwendigen Nachweise.
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.