Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst oder einen Intensivpflegedienst ohne Versorgungsvertrag neu gründen oder mit einem bestehenden Dienst in einen anderen Landkreis bzw. in ein neues Zuständigkeitsgebiet umziehen, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.
Bitte geben sie dabei an:
- Name und Anschrift des Pflegedienstes bzw. Träger und Sitz der Einrichtung
- Art und Umfang der angebotenen Leistungen
- Name und Anschrift der verantwortlichen Leitung
- ggf. weitere Standorte oder Versorgungsbereiche
Wenn pflegerische Tätigkeiten im Sinne des Pflegeberufegesetzes (§ 4 PflBG) ohne Versorgungsvertrag ausgeübt werden, fügen Sie bitte auch die Erlaubnisurkunde bei, die zur Führung der Berufsbezeichnung wie etwa „Pflegefachkraft“ berechtigt.
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.