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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Anmeldung ambulanter und / oder Intensivpflegedienst bei Neugründung / Zuzug ohne Versorgungsvertrag

Melden Sie hier die Neugründung oder den Zuzug eines ambulanten und / oder Intensivpflegedienstes ohne Versorgungsvertrag an.

Antrag starten

Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.

Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst oder einen Intensivpflegedienst ohne Versorgungsvertrag neu gründen oder mit einem bestehenden Dienst in einen anderen Landkreis bzw. in ein neues Zuständigkeitsgebiet umziehen, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt mitteilen.

Bitte geben sie dabei an:
  • Name und Anschrift des Pflegedienstes bzw. Träger und Sitz der Einrichtung
  • Art und Umfang der angebotenen Leistungen
  • Name und Anschrift der verantwortlichen Leitung
  • ggf. weitere Standorte oder Versorgungsbereiche

Wenn pflegerische Tätigkeiten im Sinne des Pflegeberufegesetzes (§ 4 PflBG) ohne Versorgungsvertrag ausgeübt werden, fügen Sie bitte auch die Erlaubnisurkunde bei, die zur Führung der Berufsbezeichnung wie etwa „Pflegefachkraft“ berechtigt.

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.

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