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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Änderungsmitteilung selbstständige und freiberufliche Heilberufe

Teilen Sie hier Änderungen Ihrer Tätigkeit als selbstständige oder freiberufliche Heilberuflerin oder Heilberufler gemäß Art. 10 Abs. 3 GDG mit.

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Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular absenden, wenn Sie mit BundID, BayernID oder ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.

Die Änderungsmitteilung für selbstständige und freiberufliche Heilberufe nach Art. 10 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) ist eine verpflichtende Meldung. Sie muss von Personen in Heilberufen ohne berufsständische Kammer vorgenommen werden, sobald sich Änderungen in ihrer Berufsausübung ergeben.

Dies kann verschiedene Bereiche betreffen, wie etwa:
  • Wechsel des Praxissitzes oder der Niederlassung
  • Änderungen bei den Personalangaben wie zum Beispiel Namensänderung

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.

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