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Gesundheitsamt Landratsamt Berchtesgadener Land

Abmeldung von Pflegekräften in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag

Melden Sie hier Pflegekräfte in Einrichtungen ohne Versorgungsvertrag gemäß Art. 16 des Gesundheitsdienstgesetzes (GDG) ab.

Antrag starten

Unsere Leistung im Überblick

Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.

Wenn Mitarbeitende Ihre Tagespflegeeinrichtung ohne Versorgungsvertrag verlassen, dort keine pflegerischen oder betreuenden Tätigkeiten mehr ausüben oder es eine Adress- oder Namensänderung gibt, müssen Sie dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Die Abmeldung ist notwendig, um die Personalunterlagen aktuell zu halten und sicherzustellen, dass alle Angaben zur fachlichen Betreuung der Pflegebedürftigen korrekt sind.

Bitte geben sie dabei an:
  • Name und Anschrift der zu meldenden Person
  • Funktion bzw. Tätigkeit in der Einrichtung
  • Datum des Ausscheidens oder der Funktionsänderung

Die Abmeldung muss zeitnah nach dem Ausscheiden erfolgen. So kann das Gesundheitsamt die personelle Besetzung Ihrer Einrichtung weiterhin nachvollziehen und bewerten, ob die Anforderungen an die fachliche Betreuung erfüllt bleiben.

Füllen Sie bitte unser Formular aus. Eine Terminvereinbarung ist nur in Einzelfällen bei Rückfragen durch das Gesundheitsamt notwendig. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.

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