Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit mit ELSTER-Unternehmenskonto angemeldet sind.
Gemeinschaftseinrichtungen können das Gesundheitsamt nach § 20 Abs. 9 Satz 2 IfSG benachrichtigen, wenn kein Masernschutz-Nachweis vorgelegt wurde (nur bei schulpflichtigen Kindern in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nr. 3 IfSG – Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen – sowie in Zeiten einer von der obersten Landesbehörde bekanntgemachten Ausnahme nach § 20 Abs. 9 S. 8 IfSG – Impfstoffmangel) bzw. wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen.
Füllen Sie bitte unser Formular aus. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.