Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit BundID oder BayernID angemeldet sind.
Wenn Schülerinnen, Schüler oder Studierende krank sind und deshalb eine wichtige Prüfung – zum Beispiel das Abitur – nicht mitschreiben können oder abbrechen müssen, müssen sie dies der Schule sofort mitteilen und ein ärztliches Attest vorlegen. In bestimmten Fällen kann die Schule zusätzlich ein schulärztliches Zeugnis verlangen.
Wer ist zuständig?
Für die Ausstellung schulärztlicher Zeugnisse ist in der Regel das Gesundheitsamt am Standort der Schule zuständig. Wenn die Schülerin oder der Schüler in einem anderen Landkreis wohnt, kann nach Absprache auch das Gesundheitsamt am Wohnort die Untersuchung übernehmen – vor allem dann, wenn der Weg zum Schulort krankheitsbedingt nicht zumutbar ist.
Vorgehensweise:
- Ärztliches Attest: Lassen Sie sich am Tag der gemeldeten Prüfungsunfähigkeit in einer Arztpraxis untersuchen und ein Attest ausstellen. Das Attest muss auf einer Untersuchung an diesem Tag basieren. Eine bloße Bescheinigung wie „Prüfungsunfähigkeit liegt vor“ reicht nicht aus.
- Inhalt des Attests: Das Attest soll die gesundheitlichen Beeinträchtigungen (körperlich, geistig oder seelisch) so beschreiben, dass nachvollziehbar wird, warum eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich war. Eine konkrete Diagnose ist nicht zwingend erforderlich, kann aber mit Zustimmung der betroffenen Person genannt werden, um die Situation besser nachvollziehbar zu machen.
- Wichtig: Bitte füllen Sie am Tag der Erkrankung unser Online-Formular aus und buchen Sie im Anschluss direkt einen Termin für die schulärztliche Untersuchung.