Unsere Leistung im Überblick
Wichtig: Sie können dieses Formular nur absenden, wenn Sie mit BundID oder BayernID angemeldet sind.
In bestimmten Fällen kann es vorkommen, dass eine Beihilfestelle zur Prüfung eines Antrags eine amtsärztliche Begutachtung veranlasst. Damit soll festgestellt werden, ob eine beantragte Maßnahme medizinisch notwendig und beihilfefähig ist.
Dies kann zum Beispiel dann erforderlich sein, wenn Sie als Beihilfeberechtigte oder Beihilfeberechtigter:
- eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme beantragt haben,
- bestimmte Hilfsmittel oder Therapien genehmigt werden sollen, oder
- die Beihilfestelle eine zweite ärztliche Einschätzung benötigt.
Wenn Sie eine Einladung zur Begutachtung bekommen haben, füllen Sie bitte unser Formular aus und vereinbaren Sie direkt im Anschluss online einen Termin. Zuvor müssen Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt auswählen.
Hinweis: Fragen zur Beihilfe richten Sie bitte direkt an Ihre zuständige Beihilfestelle, z. B. das Landesamt für Finanzen.