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Betroffenenrechte

Sie können hier online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO bei einer Behörde geltend machen.

Überblick zur Ausübung von Betroffenenrechten gemäß Art. 12 ff DSGVO

Sie können online Ihre Betroffenenrechte nach Art. 12 ff. DSGVO bei einer Behörde geltend machen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie eine Auskunft der über Sie gespeicherten personenbezogenen Daten beantragen oder von Ihrem Recht auf Löschung Gebrauch machen können.

Die Geltendmachung eines Betroffenenrechts erfolgt stets gegenüber dem datenschutzrechtlich Verantwortlichen. Dies ist im Rahmen der Antrags- oder Fachverfahren entweder das jeweilige Gesundheitsamt selbst oder das Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt als unselbstständiger Geschäftsbereich angesiedelt ist. Möchten Sie Ihre Betroffenenrechte außerhalb eines Antrags- oder Fachverfahrens in Bezug auf den Besuch und die Nutzung des Portals gesundheitsamt.bayern geltend machen, erfolgt dies gegenüber dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Für Datenverarbeitungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nutzen Sie bitte das Formular für Betroffenenrechte an das LGL. Für Datenverarbeitungen durch die einzelnen Gesundheitsämter, z.B. im Rahmen von Antrags- oder Meldeverfahren oder Terminbuchungen bei einem Gesundheitsamt, nutzen Sie bitte das Formular für Betroffenenrechte an das zuständige Gesundheitsamt oder das Landratsamt, in dem das Gesundheitsamt ein unselbständiger Geschäftsbereich ist. Zuvor müssen Sie ein Gesundheitsamt auswählen.

Die Formulare erreichen Sie direkt über die Unterseiten Datenschutz, Kontakt oder über den Bereich Betroffenenrechte. Dort können Sie das passende Formular auswählen, online ausfüllen und elektronisch an die zuständige Stelle übermitteln.


Antragsarten

Aktuell bieten nur ausgewählte Gesundheitsämter diesen Service online an. Wählen Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt, um das Online-Angebot zu sehen.

Geltendmachung von Betroffenenrechten – Gesundheitsämter

Hier können Sie Betroffenenrechte gegenüber Ihrem Gesundheitsamt geltend machen.